1. Abschlag : fällig am 01. April des
laufenden Jahres.
2. Abschlag : fällig am 01. Oktober des
laufenden Jahres.
Wird eingezogen, bei Einzugsermächtigung.
Energiekasse:
Zu zahlen nach Erhalt der Abrechnung
Strom/Wasser/Schornsteinfeger
(Abschlagssumme unterschiedlich je nach Aufwand)
Bitte diese Summe auf das Energiekonto
überweisen.
Bitte beachten, Summe wird nicht abgebucht!
Kontonummer und Bankleitzahl bitte der
Rechnung entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand