Kleingärtnerverein Westhagen
Kleingärtnerverein Westhagen

Grünkohl-König

SATZUNG

 

1. Grünkohl-König kann nur ein Mitglied/Familienmitglied des KGV Westhagen werden.(Oder eine Ehrenperson)


2. Ernannt wird der Grünkohlkönig von einer Jury und dem amtierenden Grünkohl-König.


3. Die Route für die Grünkohl-Wanderung wird vom König festgelegt.


4. Da diesem Amt keinerlei Verpflichtung auferlegt ist, bleibt es dem neuen
König überlassen, bei seiner Ernennung für den entsprechenden
flüssigen Rahmen zu sorgen.


5. Beleidigungen, Kränkungen oder dergleichen werden mit einer Strafe von

20,- € für die Jugendkasse geahndet.


6. Die Amtskette darf nur vom amtierenden König mit Würde und in Ehren getragen werden.


7. Dem König obliegt die Pflicht, bei Vereinsveranstaltungen, an denen er teilnimmt, die Amtskette zu tragen.


8. Bei einer Pflichtverletzung wird eine nicht näher benannte Strafe ausgesprochen.


9. Bei mutwilliger Beschädigung der Amtskette muss diese ersetzt werden.

(250,-€).


10. Die Amtskette ist Eigentum des Vereins.

 


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