Kleingärtnerverein Westhagen
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Zahlungsplan 2013

 

 

 

                      

 

1. Abschlag  :    fällig am 01. April des

 

                          laufenden Jahres.

 

 

 

2. Abschlag   :    fällig am 01. Oktober des

 

                           laufenden Jahres.

 

 

Wird eingezogen, bei Einzugsermächtigung.

 

 

  Energiekasse:                

 

  Zu zahlen nach Erhalt der Abrechnung

                                       Strom/Wasser/Schornsteinfeger

 

                                      

(Abschlagssumme unterschiedlich je nach Aufwand)

 

 

Bitte diese Summe auf das Energiekonto

 

überweisen.

 

Bitte beachten, Summe wird nicht abgebucht!

 

 

 

Kontonummer und Bankleitzahl bitte der

 

Rechnung entnehmen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen                                                        

Der Vorstand

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